Wenn in Österreich es zu einer Gründung einer Familie kommt, entsteht ein erhöhter finanzieller Aufwand. Bei weiteren Kindern steigt der finanzielle Kostenfaktor weiter an. In Österreich wurde jetzt deshalb ein Gesetz für Kinderbeihilfe eingeführt, um dadurch solchen Familien in Österreich finanziell unterstützen zu können.
Was steckt hinter der Bezeichnung „Kinderbeihilfe“?
Die Eltern mit einem oder auch mehreren Kindern bekommen in Österreich eine Unterstützung vom Staat Österreich. In der Umgangssprache wird diese Unterstützung „Kinderbeihilfe“ genannt. Die Ausbezahlung an die Eltern erfolgt in Form von Geldsummen monatlich in unterschiedlicher Höhe.
- Info: Informieren Sie sich an dieser Stelle zum Thema Familienbeihilfe (auch als Kinderbeihilfe bekannt) 2020 in Österreich – Wir informieren zu Höhe, Anspruch, Antrag, Auszahlung und häufigen Fragen zum Thema Kinderbeihilfe 2020 in Österreich.
Die Ziele der Kinderbeihilfe in Österreich
Durch die Kinderbeihilfe möchte der Staat Österreich die Familien im Land finanziell unterstützen, zu deren Sicherheit in deren Leben beitragen sowie deren Lebenserhaltung absichern. Durch die Kinderbeihilfe soll auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Österreich unterstützt werden.
Die Höhe der monatlichen Kinderbeihilfe
In Österreich wird die Höhe der Kinderbeihilfe individuell nach dem Alter und der Anzahl der Kinder berechnet. Die Kinderbeihilfe wird bis zum vollendeten 24. Lebensjahr der Kinder ausbezahlt. Wenn 7 Kinder und Kinder ab 19 Jahren vorhanden sind, gibt es für Eltern den sog. Mehrkind-Zuschlag.
Dabei gibt es aber auch Ausnahmen. Hier gibt es auch Familien, bei denen die Kinderbeihilfe bis zum 25. Geburtstag der Kinder ausbezahlt wird. Eine solche Lösung kann zum Beispiel dann zum Tragen kommen, wenn zu diesem Zeitpunkt noch der Zivildienst andauert. Auch bei behinderten Kindern haben die Eltern einen zeitlichen längeren Anspruch, als dies normal möglich wäre.
Die Höhe staffelt sich nach dem Alter und beträgt beispielsweise bei Kindern bis 3 Jahre 114 Euro pro Monat, zwischen 3 und 10 Jahren 121,90 Euro pro Monat und bei Kindern ab 10 Jahren 141, 50 Euro pro Monat. Ab 19 Jahren erhöht sich der monatliche Beitrag auf 161,50 Euro und bei Kindern mit Behinderung liegt der Beitrag pro Monat bei 155,90 Euro.
Sollte es sich um 2 Geschwister handeln, ergibt dies einen monatlichen Zuschlag von 7,10 Euro pro Kind, bei 3 Geschwistern 17,40 Euro pro Kind, bei 4 Geschwistern 32,00 Euro pro Kind, bei 5 Geschwistern 34,30 Euro pro Kind, bei 6 Geschwistern 35,70 und bei 7 Geschwistern 52,00 Euro je Kind.
Außerdem gibt es für Kinder in Österreich zwischen 6 und 15 Jahren jedes Jahr im September einen Betrag in Höhe von 100 Euro als Schulstartsumme.
Welche Voraussetzungen sind in Österreich zu erfüllen, damit eine Kinderbeihilfe gewährt werden kann?
Grundsätzlich haben in Österreich die Eltern ein Anrecht auf Kinderbeihilfe. Dabei müssen zwei Voraussetzungen hierbei erfüllt werden. Das ist auf der einen Seite, dass die Kinder im gemeinsamen Haushalt mit den Eltern zusammen lieben und auf der anderen Seite müssen sie einen ständigen Aufenthalt in Österreich nachweisen.
Wenn die Eltern mit den Kindern nicht im selben Haushalt leben und dann auch für den Unterhalt der Kinder nicht aufkommen, besteht trotzdem ein Anspruch auf Kinderbeihilfe. In einem solchen Fall sind dann die Pflegeeltern, die Großeltern, die Stiefeltern oder weitere Personen, bei denen die Kinder ein Zuhause gefunden haben, anspruchsberechtigt.
Die Anspruchsinhaberin ist die Mutter, weil davon auch ausgegangen wird, dass sie den Haushalt führt. Hier ist es jedoch auch möglich, dass die Mutter zugunsten des Vaters verzichtet. Die Auszahlung der Kinderbeihilfe in Österreich erfolgt bis zur Erreichung der Volljährigkeit (liegt in Österreich auch bei 18 Jahren) in Form einer Geldüberweisung an das anspruchsberechtigte Elternteil. Wenn das Kind jedoch Vollwaise ist oder die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht, wie es vorgeschrieben ist, nachkommen, ist es von Behördenseite nach einer entsprechenden eingehenden Prüfung möglich, dass auch ein direkter Anspruch vom Kind aus (auch bei Minderjährigen) bestehen kann.
Bekommt jemand, der berufstätig ist, keine Kinderbeihilfe?
Unabhängig davon, ob in Österreich jemand berufsstätig ist oder nicht, bekommen alle Eltern Kinderbeihilfe. Dabei gibt es keine Ausnahmefälle. Hierbei erhält jeder Österreicher, der ein oder mehrere Kinder hat, die Kinderbeihilfe bis zum 24. Lebensjahr des Kindes.
Auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen, den Wirtschaftskammern sowie des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Wirtschaft gibt es zahlreiche Informationen zu der Thematik Kinderbeihilfe
Wenn bei den Eltern kein gemeinsamer Haushalt vorhanden ist, besteht trotzdem Anspruch auf Kinderbeihilfe?
Wenn Eltern (beispielsweise aufgrund einer Trennung oder Scheidung) nicht mehr in einem gemeinsamen Haushalt leben, gibt es auch weiterhin einen Anspruch auf Kinderbeihilfe. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Eltern trotzdem einen großen Bereich am Unterhalt des Kindes übernehmen.
Dabei ist hier die Definition „Eltern“ relativ weit gefasst. Dazu gehören auch Pflege,- ‚‘Adoptiv- , Stief- oder Großeltern. Ob diese dann anspruchsberechtigt sind, kommt dann auf die jeweilige Situation an, wenn das Kind nicht bei seinen Eltern wohnt und dieser oben erwähnte Personenkreis für den Unterhalt des Kindes aufkommt.
Wo kann man die Höhe der Kinderbeihilfe in Österreich selbst berechnen?
Hierzu gibt es im Internet mit aktuellen Werten einen Online-Rechner. Hier kann dann das Alter der Kinder eingeben und somit kann dann die Höhe der Kinderbeihilfe in Österreich berechnet werden.
Wo und in welcher Form kann die Kinderbeihilfe beantragt werden?
Die Kinderbeihilfe kann am jeweiligen Wohnsitzfinanzamt der Eltern beantragt werden (also das Finanzamt, das für die Eltern zuständig ist). Hierzu ist eine schriftliche Beantragung erforderlich. Ebenso wird die Geburtsurkunde und der Meldezettel des Kindes sowie der Meldezettel des Antragstellers benötigt. Für Fragen hierzu steht auch jederzeit das örtliche Wohnsitzfinanzamt telefonisch oder persönlich zur Verfügung.
Zusätzliche Unterlagen sind dann erforderlich, wann das Kind volljährig ist. Dazu gehören zum Beispiel der Studienfolgenachweis, der Studienverzögerungsnachweis oder die Unterlagen, wenn eine Berufsausbildung vom Kind absolviert wird. Wenn es sich bei den Eltern um ausländische Staatsbürger handelt, ist ein Nachweis über den rechtsmäßigen Aufenthalt in Österreich erforderlich. Ebenso müssen für die Kinder Zivil- Ausbildungs- oder Präsenzdienste nachgewiesen werden.
Wer erhält die Kinderbeihilfe (Mutter oder Vater)?
Die Kinderbeihilfe steht dem Elternteil zu, von dem der Haushalt geführt wird. In den meisten Fällen ist dies die Mutter. Aber die Mutter kann auch zugunsten des Ehemannes auf diesen Betrag verzichten. Dann erhält es der Ehemann. Dabei wird dann die Kinderbeihilfe bis zur Volljährigkeit des Kindes an den Elternteil ausbezahlt, der dann bis zu diesem Zeitpunkt anspruchsberechtigt ist. Wenn dann das Kind volljährig ist, gibt es auch die Möglichkeit, die Kinderbeihilfe direkt an das jeweilige Kind auszubezahlen.
Nochmals die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Kinderbeihilfe und was hierbei erfüllt werden muss
Wenn das Kind sich in einer Berufsausbildung befindet, besteht der Anspruch auf die Kinderbeihilfe solange, bis das Kind das 24. Lebensjahr vollendet hat. Wenn das Kind seit dem 19. Lebensjahr ein Studium mit mindestens 10 Semestern absolviert, wird der Anspruch auf die Kinderbeihilfe ausgeweitet, bis das Kind sein 25. Lebensjahr vollendet hat.
Wenn das Kind volljährig ist und sein jährliches Einkommen die Grenze von 100.000 Euro nicht überschritten hat, haben die Eltern den vollen Anspruch auf die Kinderbeihilfe auch wenn vom Kind das Einkommen so ist, dass es sich selbst versorgen kann.
Die Vor- und Nachteile der Kinderbeihilfe in Österreich
Vorteile
Durch die Kinderbeihilfe wird der Lebensstandard einer Familie durch einen festen monatlichen Zuschuss-Betrag durch die Kinderbeihilfe zusätzlich abgesichert.
Die Bereitschaft der Eltern, zum Teil Teilzeitarbeit aufgrund des monatlichen Beitrages der Kinderbeihilfe zu leisten, steigt. Die Geburtenrate wird positiv durch die Kinderbeihilfe beeinflusst. Die Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf steigt durch die Kinderbeihilfe.
Nachteile
Dem Staat entstehen durch die Gewährung der Kinderbeihilfe hohe Kosten. Aufgrund der vielen Regelungen steigt der bürokratische Aufwand. Die Vielzahl der Ausnahmeregelungen bei dem Studium oder der Erwerbstätigkeit sind etwas verwirrend und schwer zu überblicken.