Mit Hilfe des Lohnsteuerausgleiches in Österreich besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, die zu viel gezahlte Steuer zurück zu erhalten. Dabei sind viele Bürger zum Teil verunsichert, was diese beim dem Lohnsteuerausgleich anrechnen lassen können und was zu beachten ist. Dies kann sich dann auch auf die Rückerstattung dann negativ auswirken.
Die Arbeitnehmerveranlagung ist die Basis für die Rückerstattung von zu viel gezahlter Steuer
Damit der Arbeitnehmer eine Rückerstattung erhalten kann, muss dieser das Formular „Arbeitnehmerveranlagung“ ausfüllen. Das dazugehörige Formular hat das Kürzel „L1k“ oder „L1“ und ist über das Finanzamt zu erhalten.. Dabei ist die Variante „L1k“ für diejenigen Arbeitnehmer von Interesse, die ein oder mehrere Kinder haben.
- Info: Führen Sie den Lohnsteuerausgleich 2019/2020 in Österreich (Arbeitnehmerveranlagung 2019/2020) möglichst schnell durch, um rasch ihr Geld vom Finanzamt retour zu erhalten.
- Info: Im Jahr 2020 können Sie den Lohnsteuerausgleich für die Jahre 2015,2016,2017,2018 und 2019 machen. Eine Arbeitnehmerveranlagung in Österreich kann immer 5 Jahren rückwirkend durchgeführt werden. Für den Lohnsteuerausgleich 2014 haben Sie also nur noch bis 31.12.2019 Zeit!
Der Abgabe eines Lohnsteuerausgleiches ist dann möglich, wenn der Jahres-Lohnzettel durch den Arbeitgeber beim zuständigen Finanzamt abgegeben worden ist. Normalerweise erfolgt dies zwischen den Monaten Januar sowie Februar des darauffolgenden Jahres. In Österreich ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, den Jahreslohnzettel bis Ende Februar beim zuständigen Finanzamt einzureichen.
Dabei kann eine solche Arbeitnehmerveranlagung bis zu maximal 5 Jahre rückwirkend berechnet und beim zuständigen Finanzamt oder auch online vom Arbeitnehmer durchgeführt werden. Wenn es dann zu einer Rückerstattung kommt, wird diese entweder ausbezahlt oder es erfolgt eine Steuergutschrift.
In Österreich gibt es auch die antragslose Arbeitnehmerveranlagung. Diese wird auch als Steuerausgleich bezeichnet. Wenn ein Arbeitnehmer zu viel Lohnsteuer bezahlt hat, besteht die Möglichkeit, dass eine Rückerstattung erfolgt, ohne dass der Arbeitnehmer einen Antrag stellt.
In einem solchen Fall ohne Antrag des Arbeitnehmers werden jedoch Sonderausgaben sowie außergewöhnliche Belastungen nicht berücksichtigt. Wenn der Arbeitnehmer jedoch zu einer Veranlagung verpflichtet ist (zum Beispiel aufgrund von weiteren Einkünften) so wird keine antragslose Veranlagung vom Finanzamt durchgeführt.
Wenn beim Finanzamt der Jahreslohnzettel fehlt, was kann man unternehmen?
Wenn vom Arbeitgeber nicht bis Ende Februar des darauffolgenden Jahres der Jahreslohnzettel dem Finanzamt übermittelt worden ist, kann kein Lohnsteuerausgleich durchgeführt werden.
Dies kann dann eintreten, wenn der Arbeitgeber in der Zwischenzeit Insolvenz durchgeführt hat. In diesem Fall ist dann der zuständige Insolvenzverwalter im Rahmen des durchgeführten Insolvenzverfahrens dafür zuständig, den Jahreslohnzettel an das Finanzamt zu übermitteln.
Wenn der Insolvenzverwalter oder der Arbeitgeber dieser Pflicht trotzdem nicht nachkommt, ist es sinnvoll, zunächst den Arbeitgeber oder den Insolvenzverwalter daran zu erinnern.
Sollte dann der Jahreslohnzettel weiterhin nicht beim Finanzamt eingereicht werden, ist es erforderlich, dass der Arbeitnehmer das Finanzamt schriftlich darüber informiert. Danach ist dann das Finanzamt in der Lage, weitere Maßnahmen zu ergreifen und dann aufgrund der vorhandenen Daten den Lohnzettel für das in Frage kommende Jahr selbst zu erstellen. Somit kann dann der Arbeitnehmer seinen Lohnsteuerjahresausgleich durchführen.
Dabei wird dann vom Finanzamt der Verdienst für das komplette Jahr so berechnet, als hätte der Arbeitnehmer jeden Monat dieselbe Höhe verdient. Wenn jedoch der Arbeitnehmer innerhalb des für die Berechnung zugrunde liegenden Jahres den Arbeitgeber oder Job gewechselt hat oder es zu einer Gehalts- oder Lohnerhöhung gekommen ist, wird die Steuer dann neu berechnet. Das zahlt sich dann für den Arbeitnehmer beim Finanzamt aus.
Dieser Steuerausgleich wird dann in Form einer Lohnsteuergutschrift auf das Konto des Arbeitnehmers im Regelfall überwiesen.
Wenn jedoch hier bei dem Arbeitnehmer-Verhältnis eine Selbstständigkeit vorhanden ist, erfolgt eine Gutschrift auf dem Steuerkonto. Diese Person kann dann selbst entscheiden, ob sie die ‚Gutschrift bis zur Einkommenssteuervorauszahlung für das darauf folgende Jahr auf dem Steuerkonto belassen möchte oder ob das Geld überwiesen werden soll.
Voraussetzungen für die antragslose Veranlagung
Eine Veranlagung oder Antrag hat den Vorteil, dass der Arbeitnehmer auch dann eine Steuerrückerstattung erhält, wenn dieser keinen Lohnsteuerausgleich einreicht. Dazu müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt werden. Dabei muss der Arbeitnehmer jedoch Lohn oder Gehalt beziehen und es muss sehr wahrscheinlich sein, dass es zu einer Steuergutschrift kommt. Ebenso muss der Steuerzahler hier beim Finanzamt seine Bankverbindung hinterlegt haben und dieser Steuerzahler darf bis zur Jahresmitte des aktuellen Jahres noch keine Arbeitnehmer-Veranlagung durchgeführt. Auch müssen dem Finanzamt eventuelle Sonderzahlungen bekannt sein. Eine vom Arbeitnehmer selbst durchgeführte Veranlagung ist jedoch größtenteils lohnender, weil hier mehr Kosten angerechnet werden können.
Die absetzbaren Kosten für die Arbeitnehmerveranlagung
Die Rückerstattung ist umso höher, desto mehr Kosten hier steuerlich geltend gemacht werden können. Wenn außergewöhnliche Belastungen vorhanden sind, gibt es dazu noch ein zusätzliches Formular, das dann ausgefüllt werden muss.
Der Kostenbereich, der hier zur Anrechnung kommen kann, ist sehr umfangreich. Dazu gehören beispielsweise ein Absetzungsbetrag für Alleinverdiener und für Alleinerziehende, die ärztliche Behandlung von Allergien, Kosten für die Ausbildung, Ausgaben für die berufliche Tätigkeit (Berufskleidung oder Arbeitsmittel), Alimente, ein Computer-Kauf, wenn dieser aus für berufliche Aktivitäten verwendet wird, die Beiträge für Personenversicherung, die freiwillig abgeschlossen wurden (Altersvorsorge oder Krankenversicherung), eine Pauschale für Pendler, die nicht über den Arbeitgeber abgerechnet wird, Spenden, Kosten für eine Umschulung, teilweise Kosten für eine Zahnbehandlung und Vieles mehr.
- Unter die Werbungskosten fallen diejenigen Kosten, die in Zusammen mit den beruflichen Aktivitäten entstehen. Dazu gehören zum Beispiel die Arbeitskleidung, die selbst gekauften Arbeitsmaterialien. Ebenso gehören hier auch die Kosten für eine berufliche Weiterbildung. Deshalb ist es hier empfehlenswert, während des Jahres Rechnungen und Belege dazu aufzuheben.
Was die Sonderausgaben anbelangt, so gab es in Österreich im Jahr 2016 eine Reform der Steuer, die sich auch diesem Bereich verstärkt gewidmet hat. Dabei wurden hier einige Vorteile für den Steuerzahler weg gestrichen.
Der Schwerpunkt der Reduzierung erfolgte im Versicherungsbereich. Hierbei können dann seither nur noch Personen- und Pflegeversicherungen nur noch dann abgerechnet werden, wenn der Vertragsabschluss vor 2016 erfolgt ist.
Hierzu gehört auch der Kirchenbeitrag(bis maximal 400 Euro). Spenden während des abgelaufenen Jahres können ebenfalls angegeben wird. Dabei ist hier eine Spendenbescheinigung erforderlich. Wenn jedoch die Spenden im Jahr mehr als 10 Prozent des Gesamteinkommens ausmachen, sind diese nicht mehr abzugsfähig. Zusätzlich kann auch die Pendlerpauschale angerechnet werden (es darf keine Übernahme durch den Arbeitgeber vorhanden sein).
Der Lohnsteuerausgleich 5 Jahre zurück
Im Jahr 2019 ist es in Österreich möglich, den Lohnsteuerausgleich für die 2018, 2017, 2016, 2015 und 2014 zu erstellen und sich somit Steuern vom Finanzamt zurück zu holen.
Die Lohnsteuertabelle für das Jahr 2019 beginnt ab einem Einkommen von 11.000 Euro bis 18.000 Euro mit 25 Prozent Steuerbelastung, von 18.000 bis 31.000 Euro mit 35 Prozent Steuerbelastung, von 31.000 bis 60.000 Euro mit 42 Prozent Steuerbelastung, von 60.000 bis 90.000 Euro mit 48 Prozent Steuerbelastung, von 90.000 bis 1.000.000 Euro mit 50 Prozent Steuerbelastung und ab einem Einkommen über 1.000.000 Euro mit 55 Prozent Steuerbelastung.
- Wie bereits erwähnt, kommt eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung für Freiberufler und Selbständige nicht in Frage, weil diese unter die Pflichtveranlagung in Österreich fallen. Dieser Personenkreis muss jährlich eine Einkommenssteuererklärung einreichen.
Die Einlegung von Widerspruch, wenn der Steuerbescheid fehlerhaft ist
Wenn dann die Anträge sowie die Unterlagen beim Finanzamt dort eingegangen sind, werden dort diese Anträge sachlich und fachlich geprüft und es erfolgt die Steuerbescheid-Erstellung.
Nach der Zustellung sollte jedoch dann vom Arbeitnehmer dieser Bescheid genau geprüft werden. Sollten Ausgaben nicht die Anerkennung des Finanzamtes finden, ist dann normalerweise auch vom Finanzamt in dem Bescheid eine Begründung dafür vorhanden.
Verhaltensweise bei einem fehlerhaften Steuerbescheid in Österreich
Die Arbeitnehmer haben aber auch die Möglichkeit, unter Einhaltung einer entsprechenden Frist einen Widerspruch gegen den Steuerbescheid des Finanzamtes einzulegen. Es ist erforderlich, dass dieser mit Begründung und schriftlich erfolgt.
Es ist sinnvoll, den Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Dadurch kann sichergestellt werden, das der Widerspruch fristgerecht an das Finanzamt abgesandt worden und somit ein Nachweis vorhanden ist.