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Entschädigung für Pflege von Angehörigen in Wien beantragen: Voraussetzungen & Antrag

Die Pflege unserer geliebten Angehörigen ist eine aufopferungsvolle Aufgabe. Sie bringt nicht nur emotionale, sondern auch finanzielle Herausforderungen mit sich. In Wien gibt es viele Unterstützungen, um die Belastung zu lindern.

Es gibt Zuschüsse für Ersatzpflege und Steuerentlastungen. Diese Möglichkeiten helfen, die finanzielle Situation zu verbessern.

Wichtige Erkenntnisse:

  • Pflegende Angehörige können Anspruch auf verschiedene finanzielle Unterstützungen haben
  • Beratungsangebote und Hausbesuche durch Pflegefachkräfte können bei der Antragstellung helfen
  • Der Angehörigenbonus bietet ab 2023 zusätzliche Entlastung für Personen mit Pflegestufe 4 oder höher
  • Rechtsansprüche auf Pflegekarenz oder -teilzeit erleichtern die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege
  • Zuschüsse für Ersatzpflege und 24-Stunden-Betreuung können die finanzielle Belastung reduzieren

Entschädigung für pflege von Angehörigen in Wien beantragen – Voraussetzungen

Um Pflegegeld in Wien zu bekommen, muss man einige Bedingungen erfüllen. Man muss den Pflegeaufwand nachweisen und voll versichert sein. Man braucht auch ärztliche Gutachten und eine Pflegedokumentation.

Anspruchsvoraussetzungen für Pflegegeldbezug in Wien

  • Dauerhaft erheblicher Pflegebedarf von mindestens 65 Stunden pro Monat
  • Vollversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung
  • Wohnsitz und Aufenthalt in Österreich
  • Einhaltung der Einkommensgrenzen (max. 2.000 € monatlich, plus 400 € pro Angehöriger)

Erforderliche Nachweise für den Angehörigenpflegegeldbezug

  • Ärztliches Gutachten über den Pflegebedarf
  • Pflegedokumentation mit detaillierter Aufzeichnung des Pflegeaufwands
  • Nachweise über Einkommen und Vermögensverhältnisse
  • Bei Demenzerkrankung oder pflegebedürftigen Minderjährigen: zusätzliches ärztliches Attest

Man kann den Antrag online, per Post oder persönlich bei der SVA einreichen. Die Entscheidung wird rückwirkend ab dem Monat des Antrags getroffen.

Pflegestufe Maximale finanzielle Förderung pro Jahr
Stufe 3 1.200 €
Stufe 4 1.400 €
Stufe 5 1.600 €
Stufe 6 2.000 €
Stufe 7 2.200 €

Bei Pflege von Menschen mit Demenz oder Minderjährigen gibt es extra 300 € pro Stufe mehr.

Angehörigengespräche und Pflegeberatung

Das Land Wien unterstützt nicht nur finanziell, sondern bietet auch viele Beratungs- und Serviceangebote. Diese Angebote sind speziell für Familienpflege Zuschüsse Wien gedacht. Sie beinhalten Gespräche mit Psychologen und Hausbesuche von Pflegefachkräften. Bei diesen Besuchen werden die Pflegebedürfnisse besprochen und Informationen gegeben.

Angebote für psychologische Beratung pflegender Angehöriger

Im Rahmen des Angehörigengesprächs können Angehörige bis zu zehn Gespräche mit Psychologen machen. Diese Beratung hilft, psychosoziale Herausforderungen zu meistern. Sie bietet auch Tipps, wie man mit Stress umgeht.

Etwa 80% der Angehörigen von Demenzkranken fühlen sich psychisch belastet.

Informationen durch Hausbesuche von Pflegefachkräften

Das Land Wien bietet auch Hausbesuche von Gesundheits- und Krankenpflegekräften an. Diese Besuche helfen, die Pflegesituation zu verstehen. Sie geben auch Infos zu Unterstützungen und Hilfsmitteln.

Im Jahr 2019 gab es 25.000 Hausbesuche, davon 5.000 für Angehörige von Demenzkranken. Diese Besuche sind wichtig, um Zugang zu Förderungen zu bekommen und die Pflegequalität zu verbessern.

Angehörigenbonus ab 2023

Ab Juli 2023 bekommen Menschen, die nahe Angehörige pflegen, einen Bonus. Dieser Bonus ist für 2023 einmalig 750 Euro und ab 2024 jährlich 1.500 Euro. Die Pflege muss in der eigenen Wohnung stattfinden.

Der monatliche Bonus beträgt 125 Euro. Das gilt nur, wenn das Pflegeeinkommen nicht mehr als 1.500 Euro im Monat ist. Auch andere nahe Angehörige, wie Pensionäre, können den Bonus bekommen, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen.

Ohne Antrag bekommen die Pflegenden den Bonus, wenn sie in der Pensionsversicherung versichert sind. Andere müssen einen Antrag stellen. Nahe Angehörige sind viele Verwandte und auch nicht verwandte Personen, wie Schwiegerkinder oder Haushaltsmitglieder.

Der Bonus wird nicht auf andere Leistungen wie Ausgleichszulage oder Hinterbliebenenleistungen angerechnet. Er ist steuerfrei und kann nicht gepfändet werden. Änderungen müssen innerhalb von vier Wochen gemeldet werden.

Der Angehörigenbonus soll Angehörige pflegen finanziell unterstützen. Er wurde im Januar 2023 eingeführt. Manche finden den Betrag zu niedrig und die Bedingungen zu streng. Es gibt viele finanzielle Anträge für Pflegeentschädigung, die man beantragen kann.

Beantragung von Pflegekarenzgeld

Pflegende Angehörige können unter bestimmten Bedingungen Pflegekarenzgeld beantragen. Dieses Geld hilft, die finanzielle Last zu mindern, wenn man sich um eine Person kümmert.

Siehe auch  5G in Wien – Welche Tarife bieten die schnellste Verbindung?

Voraussetzungen für den Anspruch auf Pflegekarenzgeld

Um Pflegekarenzgeld zu bekommen, muss man einige Bedingungen erfüllen:

  • Vollversichert sein durch ein vorheriges Arbeitsverhältnis
  • Die Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit muss mit dem Arbeitgeber schriftlich vereinbart sein
  • Man muss die Pflege eines Angehörigen überwiegend betreuen

Bezugsdauer und Höhe des Pflegekarenzgeldes

Die Dauer des Pflegekarenzgeldes hängt von der Vereinbarung ab. Man kann ein bis drei Monate Pflegekarenzgeld bekommen. Bei der Pflege mehrerer Personen kann es bis zu sechs Monate dauern.

Das Pflegekarenzgeld ist 55% des vorherigen Nettoeinkommens. Es beträgt mindestens die monatliche Geringfügigkeitsgrenze. Der Grundbetrag wird aus der Differenz zwischen dem vorherigen Bruttoentgelt und dem während der Pflegeteilzeit bezogenen Entgelt berechnet.

Pflegekarenzgeld

Die Anträge für Pflegekarenzgeld werden vom Sozialministeriumservice – Landestelle Steiermark bearbeitet. Man kann sie auch online einreichen. Dafür braucht man eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur.

Pflegekarenzgeld erhöht auch den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Es verlängert die Fristen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Zuwendungen für Ersatzpflege

Wenn Angehörige wegen Krankheit, Kur, Urlaub oder anderen Gründen nicht pflegen können, können sie einen Zuschuss beantragen. Sie müssen mindestens ein Jahr lang die Pflege übernommen haben. Dies gilt für Personen mit Pflegegeld ab Stufe 3.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Ersatzpflege

  • Mindestens einjährig überwiegende Pflege einer Person mit Pflegegeld ab Stufe 3
  • Verhinderung der Pflege durch Krankheit, Kur, Urlaub oder andere Gründe
  • Dauer der Verhinderung muss mindestens 7 Tage betragen (oder 4 Tage bei Demenzkranken oder Minderjährigen)
  • Maximale Inanspruchnahme von 4 Wochen pro Kalenderjahr

Höchstbeträge der Zuwendung nach Pflegegeldstufen

Pflegegeldstufe Maximale Zuwendung pro Jahr
Stufe 3 1.200 Euro
Stufe 4 1.500 Euro
Stufe 5 1.800 Euro
Stufe 6 2.100 Euro
Stufe 7 2.200 Euro

Die finanzielle Unterstützung für Ersatzpflege in Österreich liegt zwischen 1.200 und 2.500 Euro pro Jahr. Man kann den Betrag um bis zu 806 Euro durch Kurzzeitpflege erhöhen.

Selbstversicherung in der Pensionsversicherung

Pflegende Angehörige in Wien können sich in der Pensionsversicherung selbstversichern. Sie bleiben sozialversichert und sammeln Pensionszeiten. Das ist eine große finanzielle Hilfe für Angehörige, die ihre Angehörigen pflegen.

Die Kosten für die Selbstversicherung deckt der Bund und der Familienlastenausgleichsfonds. Selbst mit einem Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze kann man sich selbstversichern. Die Beiträge liegen zwischen 216,69 und 1.611,96 Euro monatlich.

Wenn man wegen der Pflege aufhören muss zu arbeiten, kann man sich auch weiterversichern. Die Beiträge basieren auf dem Einkommen vor der Pflegezeit. Der Mindestbeitrag liegt bei 216,69 Euro, der Höchstbeitrag bei 1.611,96 Euro monatlich.

Man kann sich auch ohne Vorversicherungszeiten selbstversichern. Man kann den Start der Selbstversicherung frei wählen, auch rückwirkend bis zu 12 Monate. Bei der Pflege eines behinderten Kindes kann man sich ab dem 4. Lebensjahr versichern.

Zusammenfassend ist die Selbstversicherung in der Pensionsversicherung eine wichtige finanzielle Unterstützung. Die Kosten deckt der Bund und der Familienlastenausgleichsfonds. Es gibt auch die Möglichkeit einer Weiterversicherung bei Beeinträchtigung der Erwerbstätigkeit.

Steuerliche Entlastungen für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige können ihre Kosten für die Pflege von Familienmitgliedern steuerlich absetzen. Sie müssen bestimmte Bedingungen erfüllen. Dazu gehören nicht nur Pflegekosten, sondern auch Ausgaben für Hilfsmittel oder Begleitungen im Krankenhaus.

Geltendmachung von Pflege- und Betreuungskosten

Wenn das Pflegegeld der Stufe 1 gezogen wird, können Betreuungskosten zu Hause steuerlich abgesetzt werden. Für zwei Betreuungskräfte, die sich im 14-Tage-Rhythmus abwechseln, sind jährlich 10.277,20 Euro erforderlich. Der überschüssige Betrag von 5.637,20 Euro kann steuerfrei geltend gemacht werden.

Kosten für Heilbehandlungen können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden. Auch Personen, die unterhaltsverpflichtet sind und Pflegekosten tragen, können diese steuerlich absetzen. Dabei wird der Selbstbehalt berücksichtigt.

Jahr Steuerliches Existenzminimum Einkommensgrenze (Ehe-)Partner*in Selbstbehalt
2022 11.000 Euro 6.000 Euro 6% bis 12%
2023 11.693 Euro 6.312 Euro 6% bis 12%
2024 12.816 Euro 6.937 Euro 6% bis 12%
Siehe auch  Kinderbeihilfe in Österreich 2020 - Höhe, Anspruch, Antrag, Auszahlung - Familienbeihilfe

Im Beispiel können die Kosten für die Betreuungspersonen von 10.277,20 Euro jährlich mit einem übersteigenden Betrag von 5.637,20 Euro als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, ohne den Selbstbehalt abziehen zu müssen.

Anträge für Pflegeentschädigung und Geltendmachung des Pflegegeldanspruchs von Angehörigen können in Wien eine wichtige finanzielle Unterstützung darstellen.

Erhöhte Familienbeihilfe für behinderte Kinder

Familien mit behinderten Kindern bekommen mehr Geld durch die Familienbeihilfe. Ab dem 1. Jänner 2024 bekommen sie 180,90 Euro monatlich extra. Dieses Geld kommt auf die normale Familienbeihilfe auf.

Man muss einen bestimmten Grad der Behinderung haben, um das Geld zu bekommen. Das Kind muss auch nicht selbst arbeiten können. Seit dem 1. März 2023 ist es einfacher, diese Hilfe zu beantragen.

Seit dem 1. Jänner 2023 gibt es auch mehr Geld für die Pflege. Menschen mit schwerer Behinderung bekommen jetzt 45 Stunden extra Hilfe pro Monat. Für sehr schwere Fälle gibt es sogar 50 oder 75 Stunden Hilfe.

Die Regierung will Angehörige pflegen finanziell unterstützen. Sie will auch den Pflegegeldanspruch Angehöriger stärken. So helfen sie Familien mit behinderten Kindern mehr.

Zuwendungen für Pflegekurse und Schulungen

Angehörige, die Personen mit Pflegegeld ab Stufe 1 betreuen, können für Pflegekurse und Schulungen Geld beantragen. Sie müssen maximal 2.000 Euro im Monat. Das gilt auch für Angehörige, die Unterhaltsberechtigte sind. Die höchste Zuwendung beträgt 200 Euro pro Jahr.

Einkommensgrenzen für Zuwendungen für Pflegekurse

Wer Anträge für Pflegeentschädigung stellt, sollte die Einkommensgrenzen kennen. Sie liegen bei monatlich 2.000 Euro netto. Für jede unterhaltsberechtigte Person fällt die Grenze um 400 Euro höher.

Bei unterhaltsberechtigten Angehörigen mit Behinderung gibt es sogar eine Erhöhung um 600 Euro.

Personenkreis Einkommensgrenze pro Monat
Einzelperson 2.000 Euro netto
Mit 1 unterhaltsberechtigtem Angehörigen 2.400 Euro netto
Mit 1 unterhaltsberechtigtem Angehörigen mit Behinderung 2.600 Euro netto

Wenn das Einkommen nur leicht über der Grenze liegt, gibt es einen Zuschuss. Bei einer Differenz von weniger als 50 Euro gibt es keinen Zuschuss.

Pflegekurse und Schulungen

Zuschüsse für 24-Stunden-Betreuung

In Wien können pflegebedürftige Personen zuhause von einer „24-Stunden-Betreuerin“ oder einem „24-Stunden-Betreuer“ versorgt werden. Die Kosten dafür werden gefördert, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Zum Beispiel muss die pflegebedürftige Person Pflegegeld der Stufe 3 beziehen. Außerdem darf ihr Einkommen 2.500 Euro netto im Monat nicht überschreiten.

Das Einkommen steigt um 400 Euro für jedes weitere Familienmitglied. Für jedes weitere Familienmitglied mit Behinderung sind es 600 Euro mehr. Bestimmte Einkommensarten wie Pflegegeld und Familienbeihilfe zählen nicht zur Einkommensberechnung.

Art der Betreuungskraft Förderbetrag pro Monat Maximaler Förderbetrag pro Jahr
Selbstständige Betreuungskraft 400 Euro 9.600 Euro
Angestellte Betreuungskraft 800 Euro 19.200 Euro

Die Förderung variiert je nach Bundesland. Deshalb können sich die Bedingungen in verschiedenen Regionen Österreichs unterscheiden. Eine Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass eine Fachkraft die Qualität der Anträge für Pflegeentschädigung und der Familienpflege Zuschüsse Wien prüft.

Pflegende Angehörige können auch Kosten für Pflege und Betreuung steuerlich geltend machen. Mehr Infos gibt es auf der Seite zur Steuerlichen Entlastung für pflegende Angehörige.

Weitere finanzielle Unterstützungen

Beantragung von Zuschüssen für behinderungsbedingte Ausgaben

Wenn Angehörige durch Behinderung oder Pflegebedürftigkeit in Not geraten, können sie einen Zuschuss beantragen. Dies ist nötig, wenn Umbauten oder Hilfsmittel gekauft werden müssen. Es gibt eine Einkommensgrenze für die Förderung.

Der höchste Zuschuss pro Person beträgt jährlich 200 €. Das monatliche Einkommen des Antragstellers darf nicht mehr als 2.000 € sein. Für Angehörige mit Unterhaltsanspruch gibt es eine Einkommensgrenze von 2.400 €.

Die Unterstützung variiert je nach Pflegegeldstufe:

  • Pflegegeld Stufe 3: 1.200 €
  • Pflegegeld Stufe 4: 1.400 €
  • Pflegegeld Stufe 5: 1.600 €
  • Pflegegeld Stufe 6: 2.000 €
  • Pflegegeld Stufe 7: 2.200 €
Siehe auch  Online Kredite vergleichen in Österreich - aktuelle Zinsen

Bei der Pflege von Dementiern oder Minderjährigen sind höhere Zuschüsse möglich. Die Höhe hängt von der Pflegegeld-Stufe ab.

Die Förderung für Ersatzpflege beginnt bereits nach 3 Tagen. Eine Bestätigung von einer Fachabteilung oder einem Facharzt ist nötig. Sie muss eine demenzielle Erkrankung bestätigen.

Beratungs- und Serviceangebote

Das Land Wien unterstützt Familienpflege Zuschüsse Wien finanziell und bietet viele Beratungs- und Serviceangebote. Diese Angebote umfassen Angehörigengespräche, Infos des Sozialministeriums, Selbsthilfegruppen und den KOBV.

Das Angehörigengespräch hilft pflegenden Angehörigen, Unterstützung und Beratung zu bekommen. Sie können dort über Pflege und Finanzierung sprechen und Lösungen finden.

Das Sozialministerium bietet viele Infos für pflegende Angehörige. Sie lernen dort über ihre Rechte, Pflichten, Fördermöglichkeiten und Entlastungsangebote.

Selbsthilfegruppen und der KOBV sind gute Orte für den Austausch. Dort teilen sich Betroffene ihre Erfahrungen und finden Lösungen.

Das Land Wien hilft pflegenden Angehörigen mit einem vielfältigen System. Es bietet finanzielle, beratende und informative Hilfe. Das erleichtert die oft schwierige Situation.

Fazit

Wien hilft pflegenden Angehörigen mit vielen finanziellen Unterstützungen und Beratungen. Sie können von der Entschädigung für pflege von Angehörigen in Wien beantragen – Voraussetzungen profitieren. Es gibt auch Zuschüsse für Ersatzpflege und Pflegekurse sowie steuerliche Erleichterungen und Selbstversicherung in der Pension.

Die Pflege in Wien wird durch ein breites Angebot an Unterstützung und Beratung erleichtert. Statistiken zeigen, dass viele Pflegebedürftige von ihren Angehörigen betreut werden. Ein Drittel der Pflegenden arbeitet auch noch.

Um alle Ansprüche zu bekommen, sollte man sich über die Fördermöglichkeiten informieren. Mit der richtigen Unterstützung können pflegende Angehörige die Herausforderungen besser meistern. Sie können ihre Angehörigen in einer vertrauten Umgebung versorgen.

FAQ

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Anspruch auf Pflegegeld in Wien zu haben?

Man muss den Nachweis des Pflegeaufwands und eine Vollversicherung haben. Es sind auch ärztliche Gutachten und Pflegedokumentation nötig.

Welche Beratungs- und Serviceangebote gibt es für pflegende Angehörige in Wien?

Das Land Wien bietet Gespräche mit Psychologen und Hausbesuche von Pflegefachkräften an. Diese Dienste helfen, die Pflegesituation zu verstehen und Informationen zu geben.

Welchen Angehörigenbonus können pflegende Angehörige ab 2023 in Wien beantragen?

Ab Juli 2023 bekommen Personen, die nahe Angehörige pflegen, einen Bonus. Dieser beträgt 750 Euro im Jahr 2023 und 1.500 Euro ab 2024.

Unter welchen Voraussetzungen können pflegende Angehörige Pflegekarenzgeld beantragen?

Für Pflegekarenzgeld braucht man eine Vollversicherung und eine schriftliche Pflegekarenzvereinbarung. Eine Erklärung der Pflege ist auch nötig. Man kann ein bis sechs Monate Pflegekarenzgeld bekommen.

Welche Zuwendungen können pflegende Angehörige für Ersatzpflege beantragen?

Wenn man vorübergehend nicht zur Pflege da sein kann, kann man einen Zuschuss für Ersatzpflege beantragen. Die Höhe der Zuwendung hängt von der Pflegegeldstufe ab. Sie liegt zwischen 1.200 und 2.200 Euro pro Jahr.

Wie können pflegende Angehörige sich in der Pensionsversicherung selbstversichern?

Man kann sich freiwillig in der Pensionsversicherung eintragen. Das hilft, Pensionszeiten und Gutschriften für das Pensionskonto zu sammeln.

Welche steuerlichen Entlastungen gibt es für pflegende Angehörige?

Man kann Ausgaben für die Pflege als „außergewöhnliche Belastung“ von der Steuer absetzen. Bei Pflegekarenz gibt es auch Steuervergünstigungen.

Welche zusätzlichen finanziellen Unterstützungen gibt es noch für pflegende Angehörige?

Es gibt die erhöhte Familienbeihilfe für behinderte Kinder und Zuwendungen für Pflegekurse. Auch Zuschüsse für 24-Stunden-Betreuung und behinderungsbedingte Ausgaben sind möglich.
Redaktion
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