Flugverspätungen sind nicht nur ärgerlich, sondern können für Sie als Passagier zu erheblichen Unannehmlichkeiten führen. Deshalb schützt die EU-Fluggastrechteverordnung seit 2004 Flugpassagiere umfassend und definiert klar, welche Ansprüche seitens der Fluggesellschaften bestehen. Dies gilt ab einer Verspätung von drei Stunden. Dieser Artikel stellt alles Wichtige rund ums Thema Fluggastrechte bei Verspätungen in Österreich und der EU für Sie zusammen. Nebenbei verrät er ein paar nützliche Tipps und Tricks rund um Flugverspätungen.
Was gilt es, als Fluggast in Österreich bei Verspätungen zu beachten?
Grundsätzlich gilt, dass Fluggäste in Österreich ab einer Verspätung am Zielort von mehr als drei Stunden Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben, die zwischen 250 und 600 Euro liegen. Dies gilt jedoch nicht im Fall von außergewöhnlichen Umständen. Die Verspätung bezieht sich immer auf den Ankunftsflughafen. Fliegen Sie zum Beispiel vier Stunden nach der geplanten Abflugzeit ab, kommen jedoch aufgrund günstiger Flugbedingungen weniger als drei Stunden am Ziel an, gibt es nur Verpflegungsleistungen, jedoch keine Entschädigung. Als Ankunftszeitpunkt gilt der Moment, in dem sich die Flugzeugtüren am Zielflughafen öffnen. Summiert sich die Verspätung auf über fünf Stunden, steht es Ihnen frei, vom Flug zurückzutreten und gleichzeitig die Kosten für den Flug zurückzufordern.
Um Ihre Rechte geltend zu machen, müssen Sie mindestens 45 Minuten vor Abflug eingecheckt haben.
Was steht Ihnen im Fall einer Flugverspätung zu?
Die in der EU-Fluggastrechteverordnung definierten Rechte und Ansprüche gelten für alle Flüge, die innerhalb der EU starten oder von Airlines ausgeführt werden, die ihren Sitz in der EU haben. Für Starts in Drittstaaten gilt die Verordnung nur, wenn die ausführende Fluggesellschaft (z. B. Austrian Airlines) ihren Sitz ebenfalls in der EU hat.

Bis zu einer Flugdistanz von 1500 Kilometern bekommen Sie 250 €, bei mehr als 1500 Kilometern (innerhalb der EU) 400 €. Fliegen Sie in ein Land außerhalb der EU und legt das Flugzeug eine Distanz von mehr als 3500 Kilometern zurück, erhalten Sie eine Entschädigung in Höhe von 600 €. Der Anlass der Flugreise ist dabei egal; bei einer großen Verspätung erhalten Geschäftsreisende genauso eine Entschädigung wie Pauschalurlauber und Backpacker. Gleiches trifft auf Kinder zu, für die ein Flugticket gekauft wurde.
Ihre Rechte bei Flugverspätungen in Österreich im Überblick:
- Anspruch auf eine Entschädigung haben Sie ab einer Verspätung von drei Stunden.
- Abhängig von der Flugdistanz besteht ein Anspruch zwischen 250 und 600 Euro.
- Kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungsgetränke sollte die Fluggesellschaft bereits ab einer Verspätung von zwei Stunden bereitstellen.
- Gibt es keinen Anschluss am selben Tag mehr, muss Ihnen die Airline eine Hotelübernachtung und den Transfer zum Hotel bezahlen.
- Für außergewöhnliche Umstände gelten diese Regeln nicht.
Außergewöhnliche Umstände und besondere Situationen
Ein Anspruch auf Entschädigung haben Sie nicht, wenn außergewöhnliche Umstände der Grund für die Flugverspätung sind. Darunter fallen etwa extreme Wetterbedingungen wie Sturm oder Eis, Streiks sowie Sicherheitsrisiken. In diesen Fällen entfällt dieser Anspruch. Manchmal kommt es auch unerwartet zu einem medizinischen Notfall, der dann ebenfalls Verzögerungen nach sich zieht. Betreuungs- und Verpflegungsleistungen gelten aber weiterhin.
Setzt sich Ihre Flugreise aus mehreren Flugsegmenten zusammen, ist es nicht weniger entscheidend, wann Sie am Ziel ankommen. Im Endeffekt spielt es keine Rolle, wie viele Teilflüge verspätet sind. Es zählt ausschließlich die Ankunftszeit am Endflughafen. Es fallen also auch Verspätungen von Zubringerflügen unter diese Regelung. Wurden die Flüge jedoch getrennt gebucht, gilt dies nicht.
Wird Ihr Flug von verschiedenen Fluggesellschaften durchgeführt, müssen Fluggäste nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auch dann entschädigt werden. Zwischen den beteiligten Airlines sind hierbei keine rechtlichen Beziehungen obligatorisch. Wichtig ist, dass ein einheitliches Flugticket ausgestellt und dafür nur eine Rechnung bezahlt wurde.
Wann gibt es keine Entschädigung?
Wenn die Fluggesellschaft Sie zwei Wochen vor dem geplanten Abflugtermin per E-Mail oder SMS über eine Annullierung oder geänderte Abflugzeit informiert, muss sie keine Entschädigung leisten. Selbiges trifft auf die oben genannten außergewöhnlichen Umstände zu. Im Gegensatz dazu gibt es bei Technikproblemen am Flugzeug durchaus eine Entschädigung.
Trifft der seltene Fall ein, dass eine Airline plötzlich insolvent wird, ist es eher unwahrscheinlich, dass eine Entschädigung ausgezahlt wird. In diesem Fall dürfen Sie höchstens auf eine Entscheidung während des Insolvenzverfahrens hoffen. Denn im Gegensatz zu Reiseveranstaltern sind Luftfahrtunternehmen nicht dazu verpflichtet, eine Versicherung gegen Insolenz abzuschließen.
Wie müssen Sie bei einer Flugverspätung vorgehen?
Suchen Sie bei einer angekündigten Verspätung zunächst den Schalter der jeweiligen Fluggesellschaft auf oder kontaktieren Sie das Bodenpersonal. Auf diese Weise bekommen Sie Informationen zur Ursache und voraussichtlichen Dauer der Verspätung. Alle wichtigen Unterlagen wie Buchungsbestätigung und Bordkarte gilt es aufzubewahren. Entstehen Kosten für Unterkunft und Verpflegung, dokumentieren Sie diese. Am besten bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung des Verspätungsgrunds und sammeln Beweise, indem Sie Anzeigetafeln abfotografieren und alle Quittungen aufbewahren. Optional tauschen Sie Kontaktdaten mit anderen Passagieren aus, um im Fall der Fälle Zeugen zu haben.
Genauso sollten Sie die Ankunftszeit im Flughafen dokumentieren. Screenshots helfen Ihnen dabei. Im nächsten Schritt geht es darum, mithilfe eines Entschädigungsrechners schnell und unkompliziert die tatsächliche Anspruchshöhe zu prüfen. Die Entschädigung fordern Sie direkt bei der betreffenden Airline ein – oder Sie nehmen die Hilfe einer darauf spezialisierten Agentur in Anspruch.
Alternativen bei Verspätung oder Flugabsage
Es kann vorkommen, dass Ihr Flug komplett abgesagt wird. Dann können Sie den kompletten Flugpreis zurückfordern oder eine Umbuchung für einen späteren Zeitpunkt vornehmen. Der Anspruch auf Entschädigung besteht natürlich weiterhin. Natürlich steht es Ihnen offen, ein anderes Verkehrsmittel zu nutzen, unter anderem den Zug anstatt eines Flugs von Wien nach Paris oder Warschau.
Flugverspätung – Vor- und Nachteile auf einen Blick
Vorteile
– Ausgleichs- und Versorgungsleistungen
– Hotel und Transfer bei Verspätungen bis zum nächsten Tag
– Stornierungsmöglichkeit bei über fünf Stunden Verspätung
– Geltendmachung bis zu drei Jahre nach dem verspäteten Flug möglich
Nachteile
– Zeitverlust und Stress am Flughafen
– Gefährdung des gesamten Reiseverlaufs durch verpasste Anschlussflüge
– Organisation und Vorstreckung von anfallenden Kosten
– Keine Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen
– Oft mangelnde Informationen durch die Fluggesellschaft
Fazit
Machen Sie Ihre Rechte bei einer großen Verspätung auf jeden Fall geltend. Überprüfen Sie Ihre Ansprüche stets sorgfältig und legen Sie alle relevanten Unterlagen oder Dokumente bei. Auch wenn es einen gewissen Zeitaufwand bedeutet, lohnt es sich allemal, die durch EU-Recht festgeschriebenen Ansprüche auf Entschädigung einzufordern.
Unsere Chefredaktion rund um Thomas Andreas Gruber kümmert sich um tolle Inhalte rund um Wien.
